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   BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09   

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https://dejure.org/2010,13203
BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09 (https://dejure.org/2010,13203)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09 (https://dejure.org/2010,13203)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 120/09 (https://dejure.org/2010,13203)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue Schulden in der Wohlverhaltensperiode

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue Schulden in der Wohlverhaltensperiode

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung eines Vermögensverfalls eines als freier Mitarbeiter in einer Bürogemeinschaft von Anwälten tätigen Rechtsanwalts auf die Interessen der Rechtssuchenden

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO
    Vermögensverfall: Keine zweite Chance in der Wohlverhaltensperiode

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft, Vermögensverfall

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue Schulden in der Wohlverhaltensperiode

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue Schulden in der Wohlverhaltensperiode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Auswirkung eines Vermögensverfalls eines als freier Mitarbeiter in einer Bürogemeinschaft von Anwälten tätigen Rechtsanwalts auf die Interessen der Rechtssuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 14 BRAO
    Vermögensverfall: Keine zweite Chance in der Wohlverhaltensperiode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 222
  • AnwBl Online 2011, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    b) Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden hat der Senat in Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hatte, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig war und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hatte, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kam (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).

    c) Der Antragsteller hat es überdies bisher nicht vermocht, die zur Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, aaO Rn. 13).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Ein Beschäftigungsverhältnis mit Einzelanwälten reicht nicht aus, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des jeweiligen Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17).

    c) Der Antragsteller hat es überdies bisher nicht vermocht, die zur Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, aaO Rn. 13).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    b) Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden hat der Senat in Fällen verneint, in denen der Anwalt seine selbständige Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgegeben hatte, nur noch als Angestellter einer Rechtsanwaltssozietät tätig war und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hatte, die verhinderten, dass er mit Mandantengeldern in Berührung kam (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Ein Beschäftigungsverhältnis mit Einzelanwälten reicht nicht aus, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des jeweiligen Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    c) Der Antragsteller hat es überdies bisher nicht vermocht, die zur Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, aaO Rn. 13).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens konsolidiert.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens konsolidiert.
  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Ein Beschäftigungsverhältnis mit Einzelanwälten reicht nicht aus, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des jeweiligen Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09
    Ein Beschäftigungsverhältnis mit Einzelanwälten reicht nicht aus, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des jeweiligen Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17).
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